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Unterhalt, Sorgerecht, Pension: Was dir bei einer Scheidung zusteht

In den Wechseljahren wächst bei vielen Frauen der Wunsch nach Veränderung - auch in der Ehe. Doch bevor du dich trennst, solltest du die rechtlichen Aspekte gut kennen.

In der Lebensmitte stellen nicht wenige Frauen ihre Ehe in Frage. Das Zusammenleben hat sich über die Jahre verändert, die Kinder sind oft schon aus dem Gröbsten raus, und bei nicht wenigen Frauen entsteht in den Wechseljahren auch ein genereller Wunsch nach Veränderung.

Doch nicht nur Gefühle, auch rechtliche Aspekte spielen in einer Ehe eine große Rolle. Mit der Eheschließung sind beide Partner bestimmte Verpflichtungen eingegangen. Ebenso gibt es rechtliche Vorgaben, wenn die Verbindung wieder aufgelöst wird. 

Diese Aspekte solltest du kennen, wenn du an eine Scheidung denkst:

Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?

Alles, was ab dem ersten Tag der Ehe gekauft wurde – egal ob von dir oder deinem Ehemann / deiner Ehefrau – ist aufzuteilen! Und zwar 50:50, das schreibt das Gesetz so vor – unabhängig davon ob du nun berufstätig warst oder „nur“ zu Hause. Arbeiten und Geld verdienen wiegt also gleich viel wie auf die Kinder aufzupassen und den Haushalt führen. Bei Doppel- und Dreifachbelastung (Job, Kinder, Haushalt, Garten, Hund) könnten sich Grauzonen ergeben, allerdings sind vom 50:50-Prinzip abweichende Quoten für die Aufteilung gerichtlich schwer durchsetzbar.

WICHTIG: Ersparnisse sind ebenso aufzuteilen, egal, von wem sie angespart wurden. Wenn du also immer bescheiden und sparsam warst und dein Ehemann/deine Ehefrau das Geld mit beiden Händen ausgegeben hat, wirst nicht du belohnt, sondern er/sie, da die vorhandenen Ersparnisse trotzdem geteilt werden. Also: Carpe diem, genieße den Tag  – oder vertraue dein Erspartes noch vor Ausspruch des Scheidungswunsches einer Vertrauensperson oder deinem persönlichen Bankschließfach an!

TIPP: Sammle alles, was du kriegen kannst! Das Gericht wird keine „Kontenöffnung“ veranlassen (das gibt es nur im Strafrecht). Du brauchst Belege, mit denen du beweisen kannst, dass es ein Konto bei einer anderen Bank, ein Schließfach, ein Wertpapierdepot, einen Safe mit Inhalt (Gold, Bargeldreserven, Diamanten) gibt! Also: alles fotografieren!

Habe ich nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt?

Anspruch auf Unterhalt (30% des Nettoeinkommens des schuldig geschiedenen Ehegatten), hast du nach österreichischem Recht nur dann, wenn das Gericht feststellt, dass den/die andere/n Ehegatte/in das zumindest überwiegende Verschulden an der Zerrüttung trifft. Das gilt es nachzuweisen, wenn du auf Unterhalt nach der Ehe angewiesen bist!

ACHTUNG: Eine Ehe kann auch wegen „Auseinanderlebens“, also schleichender Zerrüttung, geschieden werden. In diesem Fall kannst du nur dann Ehegattenunterhalt nach Scheidung bekommen, wenn dein Ehepartner die Ehescheidung aufgrund seiner Klage herbeiführt. Dann behältst du Anspruch auf eine „Durchhalte“-Prämie in Form von lebenslangem nachehelichem Unterhalt. Wenn aber du aus dieser Situation ausbrechen willst, kannst du zwar die Scheidung herbeiführen, aber keinen Unterhalt (=Durchhalteprämie) fordern.

Wer bekommt bei Scheidung das Sorgerecht für die Kinder?

Nach der Scheidung haben automatisch beide Partner weiterhin das Recht auf Ausübung der Obsorge für die gemeinsamen Kinder. Die Obsorge umfasst aber nur die großen Themen, wie die Auswahl der Schule, die Bestimmung der Religionszugehörigkeit, die Kündigung eines Bausparvertrages o.ä., über die sich selbst Ex-Partner normalerweise einigen können.

Konflikte ergeben sich dagegen meist beim Kontaktrecht, also dem Recht, die Kinder tagtäglich zu betreuen und für sie zu sorgen. Vom Ausmaß der Betreuung hängt nämlich die Höhe des Kindesunterhalts ab. Grundsätzlich schuldet derjenige Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem (minderjährigen) Kind lebt, dem Kind Unterhalt. Je mehr Tage der unterhaltspflichtige Elternteil das Kind bei sich (allein oder mit neuer Freundin, Oma, Kindermädchen) betreut, desto weniger Unterhalt schuldet er.

Weil Frauen oft auf den Kindesunterhalt angewiesen sind, um nach der Scheidung über die Runden zu kommen (v. a. wenn kein eigener Anspruch auf Unterhalt besteht), kann dies ein massives Streitthema sein, bei dem letztlich die Kinder die Leidtragenden sind. Die Kinder werden als „Goldesel“ missbraucht und die Betreuung eingefordert, um monatlich mehr Geld zu Verfügung zu haben bzw. weniger Unterhalt zahlen zu müssen – ungeachtet des tatsächlichen Kindeswohls.

Wichtig ist also, möglichst vor der Scheidung finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen, um nicht in die Situation zu schlittern, über die Kinder erpressbar zu sein.

War hat nach Scheidung Anspruch auf die Ehewohnung?

Das gemeinsame Heim, egal, ob Wohnung, Haus oder Hausboot, gilt als die Ehewohnung. Egal, ob du sie eingebracht hast oder ihr sie gemeinsam erworben habt: Sie ist aufzuteilen. Natürlich wird dabei berücksichtigt, wer mehr (finanziell oder etwa, weil dir die Wohnung von deinen Eltern geschenkt wurde) zur Schaffung der Ehewohnung beigetragen hat, aber letztlich kann auch dies Gegenstand eines mühsam zu erarbeitenden „Deals“ werden, wenn keiner ausziehen möchte.

Wenn Ihr keine Lösung findet, muss das Gericht beurteilen, wer das „dringendere Wohnbedürfnis“ an der Ehewohnung hat. Meist ist das die Frau und Mutter von kleinen Kindern, die sonst nirgends wohnen und sich keine eigene Wohnung leisten kann und deshalb zumindest für eine gewisse Dauer nach der Scheidung noch in der Ehewohnung bleiben darf. Selbst wenn also die Wohnung dem Ehepartner/der Ehepartnerin gehört, kannst du nicht gezwungen werden auszuziehen und etwa zu deinen Eltern zu ziehen.

Welche Auswirkung hat eine Scheidung auf meine Pension?

Wenn du bei den Kindern und/oder dem Hund zuhause geblieben bist oder ihr die Ehe so gestaltet habt, dass du finanziell vom Ehepartner abhängig bist, hängt deine künftige Pension von seiner Pension ab.

ACHTUNG: Die Witwenpension nach Scheidung steht dir zu, wenn

  • Ihr zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners oder im Zeitpunkt der Scheidung mindestens fünfzehn Jahre verheiratet wart,
  • du das 40. Lebensjahr vollendest hattest, als das Scheidungsurteil rechtskräftig wurde und
  • der Ehepartner das zumindest überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe

Du erhältst dann eine Pension in gleicher Höhe, als wärst du noch mit dem Verstorbenen verheiratet geblieben.

Solltest du nach der Scheidung zu arbeiten beginnen, wird die diesfalls geringere Pension so berechnet, als wärst du in diesem Zeitpunkt noch mit dem / der Ex verheiratet. Das kann man bei der Pensionsversicherung anfragen.

Um diese Voraussetzungen nicht zu verlieren, gilt es bei Planung der Scheidung umsichtig vorzugehen und den Rat einer Scheidungsanwältin einzuholen!

Was ist eine „Scheidung aus Verschulden“?

Wenn dein Ehepartner schwere Eheverfehlungen begangen hat – etwa dich betrogen hat, dich nicht mehr unterstützt, Gewalt im Spiel ist, er seine Freizeit plötzlich immer alleine verbringt u. Ä. – kannst du mit einer Scheidungsklage eine Scheidung aus Verschulden einleiten – und das bedeutet Krieg. Dennoch solltest du nicht zögern, die Klage einzubringen, wenn eine einvernehmliche Lösung abgelehnt wird oder du nur hingehalten wirst.

WICHTIG: Wenn du auf Ehegattenunterhalt angewiesen bist und dein Mann Eheverfehlungen gesetzt hat, ist es notwendig, innerhalb von 6 Monaten ab deiner Kenntnis von der Eheverfehlung (Affäre, Drohung mit Gewalt oder gar Anwendung von Gewalt) eine Scheidungsklage einzubringen. Sonst könnte das Gericht meinen, du hättest ihm verziehen. Dann ist die Eheverfehlung „geheilt“ und der Unterhaltsanspruch weg!

GUT ZU WISSEN: Das Gericht muss in jedem Fall versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Und: Im Laufe des Verfahrens, und auch nach zwei Jahren Gerichtsverfahren oder später, ist es noch möglich einen Scheidungsvergleich zu schließen. Das passiert gar nicht selten, denn irgendwann geht ihm oder dir – oder euch beiden – die Lust am Streiten und die Ressourcen für die Anwaltshonorare aus.

Bedenke auch, dass zuerst das Scheidungsverfahren durchgefochten werden muss – und erst danach, wenn dieses rechtskräftig beendet ist, über die Aufteilung des ehelichen Vermögens und der ehelichen Ersparnisse ein eigenes Verfahren eingeleitet werden muss. Ein Kompromiss kann also – wenn auch bitter – die finanziell bessere Lösung sein: Du kannst dein Geld in eine neue Wohnung investieren oder für die Kinder sparen, statt es für Anwaltshonorare auszugeben.

ACHTUNG: Rechtlich gibt es noch den Tatbestand des „böswilliges Verlassen“: Das Gesetz geht davon aus, dass zu einer intakten Ehe das gemeinsame Wohnen gehört. Da bedeutet: Bis zum Abschluss des Scheidungsverfahren solltest du in der gemeinsamen Wohnung ausharren. Ist Gewalt im Spiel kannst du jederzeit eine Wegweisung des gewalttätigen Ehepartners veranlassen – auch aus seiner eigenen Wohnung.

CHECKLIST:

Bevor du einen Termin bei der Scheidungsanwältin / dem Scheidungsanwalt vereinbarst, mach dir ein paar grundlegende Gedanken und sammle die wichtigsten Informationen für das Erstgespräch. Hier eine Checkliste mit den Fragen, die du dir stellen solltest

  1. Will ich die Scheidung wirklich?
    Erstelle eine Plus/Minus – Liste: Was ist gut, was halte ich nicht mehr aus?
    Was kann ich ändern? Gibt es eine Alternative oder bleibt nur die Trennung als Lösung?

  2. Habe ich genug Information, um Vermögenswerte nachzuweisen?
    Sammle Kontoauszüge, fotografiere Kunstwerke, Autos, Zulassungsscheine, Rechnungen, Depotauszüge, den Safe-Inhalt usw.

  3. Was brauche ich, um allein gut über die Runden zu kommen?
    Kann ich mich selbst erhalten oder bin ich auf Unterhalt angewiesen?
    Bin ich bereit / steht es dafür, eine streitige Scheidung durchzufechten, damit ich Unterhalt bekomme?

  4. Wenn es keine einvernehmliche Scheidung gibt: Wie hoch ist meine „Kriegskasse“?
    Habe ich Geld für Anwalts- bzw. Detektivkosten?
    Kenne ich seine „Achillesferse“?

  5. Wo werde ich wohnen?
    Bin ich auf die Ehewohnung angewiesen oder suche ich mir eine neue Bleibe?
    Brauche ich den Kindesunterhalt, um mir (m)eine Wohnung leisten zu können?

  6. Wer kümmert sich um die Kinder?
    Wohnen die Kinder bei mir oder beim Vater?
    Ist eine Doppelresidenz (Die Kinder wohnen mal beim ihm, mal bei mir) für mich annehmbar?

  7. Wer bekommt den Hund / die Katze / das Pferd?
    Auch hier können Besuchsrechte vereinbart werden!
    Wer bezahlt das Futter und den Tierarzt?

  8. Was ist aufzuteilen?
  • Wohnung
  • Möbel, Inventar
  • Autos
  • Ferienhaus
  • Segelboot, Yacht
  • Ersparnisse (Konten, Safe, Bankschließfach)
  • Wertpapiere (Depots, Sparpläne, Lebensversicherungen)
  • Luxusgüter
  • Goldbarren
  • Kunst
  • Antiquitäten

Fazit:

Eine Scheidung sollte nicht „aus dem Bauch heraus“ beschlossen werden – egal wie wütend oder verletzt du bist. Es hängt von vielen Details ab, wie gut dein Leben danach verläuft – auch wenn ihr euch einvernehmlich trennt. Lass dich unbedingt beraten, bevor du gegenüber deinem Ehepartner / deiner Ehepartnerin von Scheidung sprichst.


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